top of page
Rechtsanwalt Thomas Meder

Thomas Meder
Fachanwalt für Arbeitsrecht
 

Arbeitsrecht  |  Beamtenrecht

Soldatenrecht  |  Verwaltungsrecht

Vertragsanwalt des DBwV e.V.

2002 bis 2006

Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg

2007 bis 2009

Referendariat im Landgerichtsbezirk Bamberg unter

anderem bei der Siemens AG in München

 

November 2009 bis April 2012

Syndikusanwalt in einem deutschlandweit

aktiven Juwelierbetrieb

seit 2010

zugelassen als Rechtsanwalt

April 2012 bis Mai 2015

Rechtsanwalt in einer auf Arbeitsrecht spezialisierten

Kanzlei in Würzburg

seit März 2013

Vertragsanwalt des deutschen Bundeswehrverbandes

Juni 2015 bis April 2023

selbstständiger Rechtsanwalt in Bürogemeinschaft mit Herrn Rechtsanwalt Herbert Heitzenröther

seit August 2015

Fachanwalt für Arbeitsrecht

seit Februar 2018

Bearbeiter des Kommentares der Loseblattsammlung Kommentar zum Soldatinnen- und Soldatenbeteiligungsgesetz

seit Mai 2023

Sozius der Rechtsanwälte Rausch · Meder · Münchmeier

Tätigkeitsschwerpunkte

Rechtsanwalt Thomas Meder ist Vertragsanwalt des Deutschen BundeswehrVerband e.V. und Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Er ist Ihr kompetenter Ansprechpartner rund um alle Fragen des

Arbeits-, Beamten-, Soldaten- und Verwaltungsrechts.

Als Strafverteidiger steht er mit seinem fachlichen Rat auf Ihrer Seite.

In Disziplinarverfahren, egal ob als Soldat/Soldatin oder als Beamter/Beamtin, können Sie auf seine Erfahrung vertrauen.

Rechtsanwalt Thomas Meder Vertragsanwalt des Deutschen BundeswehrVerband e.V.
bottom of page